{"id":240,"date":"2017-07-19T20:18:33","date_gmt":"2017-07-19T18:18:33","guid":{"rendered":"http:\/\/fachwarte.hirthe-it.de\/?page_id=240"},"modified":"2022-03-18T13:12:39","modified_gmt":"2022-03-18T12:12:39","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fachwarte-heilbronn.de\/?page_id=240","title":{"rendered":"Satzung, Datenschutzordnung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>Neufassung der Satzung vom 03.02.2022<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Satzung der Fachwartvereinigung f\u00fcr Obst und Garten Heilbronn e.V.<\/p>\n<p>Allgemeiner Hinweis: Personenbezeichnungen in dieser Satzung gelten f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner in gleicher Weise.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u201eFachwartvereinigung f\u00fcr Obst und Garten Heilbronn e.V.\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">nachstehend kurz Vereinigung genannt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Die Vereinigung hat ihren Sitz in Heilbronn.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Sie ist im Vereinsregister eingetragen (VR 103219).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck der Vereinigung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Die Vereinigung verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Zweck der Vereinigung ist die F\u00f6rderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie die F\u00f6rderung des Umweltschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch F\u00f6rderung des Obstbaus unter Ber\u00fccksichtigung seiner landschaftspr\u00e4genden und \u00f6kologischen Bedeutung, F\u00f6rderung der Gartenkultur, der Durchf\u00fchrung von Schnittkursen und Fachvortr\u00e4gen und der Durchf\u00fchrung von Lehrfahrten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Die Vereinigung unterst\u00fctzt und ber\u00e4t ihre Mitglieder bei fachlichen Problemen und Fragen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(4) Mittel der Vereinigung d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(6) Mitglieder des Vorstandes und des Beirats sind unentgeltlich t\u00e4tig (\u00a7 27 Abs. 3 BGB).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Mitglieder der Vereinigung sind in der Regel Personen, die die Fachwartausbildung nach LOGL-Richtlinien abgeschlossen haben.<br \/>\nDer Beitrittsantrag ist in Textform zu stellen; \u00fcber den Antrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) \u00dcber die Aufnahme anderer Personen, die in Textform zu beantragen ist, entscheidet der Beirat.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Die Vereinigung steht vorbehaltlos zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie ist parteipolitisch unabh\u00e4ngig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(4) Die Vereinigung ist dem Kreisverband Heilbronn der Obst- und Gartenbauvereine angeschlossen und \u00fcber diesen dem LOGL-.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Die Mitglieder sind berechtigt,<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>sich von der Vereinigung im Rahmen der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben beraten\u00a0 zu lassen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zu stellen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge, die f\u00fcr die Mitgliederversammlung bestimmt sind, m\u00fcssen vier Wochen vorher in Textform beim Vorsitzenden eingereicht werden.<\/li>\n<li>in der Mitgliederversammlung bei Wahlen und Abstimmungen mitzuwirken.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Die Mitglieder sind verpflichtet,<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>die Satzung und Beschl\u00fcsse der Vereinigung zu beachten;<\/li>\n<li>sich f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Vereinsaufgaben einzusetzen;<\/li>\n<li>Adressen- und Konto\u00e4nderungen dem Schriftf\u00fchrer unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Die Vereinigung erhebt zur Bestreitung ihrer Aufgaben von ihren Mitgliedern einen Jahresbeitrag. Die jeweilige H\u00f6he des Beitrags beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist j\u00e4hrlich im zweiten Quartal des Jahres per Bankeinzugsverfahren f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) Austritt,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) Ausschluss, oder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">c) Tod<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Der Austritt ist nur zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Er ist sp\u00e4testens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres dem Vorstand in Textform mitzuteilen. Durch den Austritt erl\u00f6schen die Rechte und Pflichten des Mitglieds ab dem Eingang der K\u00fcndigung. Sofern ein Mitglied weder schriftlich noch \u00fcber E-Mail erreichbar ist, wird von einem Austritt ausgegangen. Sowie das Mitglied sich wieder beim Vorstand meldet, wird die Mitgliedschaft fortgesetzt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Der Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes m\u00f6glich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, bei:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) einem groben Versto\u00df gegen die Satzung oder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) verbandssch\u00e4digendem Verhalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(4) Wenn ein Antrag auf Ausschluss gestellt ist, kann der Vorstand das Ruhen der Rechte des Mitglieds beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(5) Der Antrag auf Ausschluss ist vom Vorsitzenden in Textform zu stellen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. Gegen den Beschluss des Vorstands ist innerhalb eines Monats vom Tag der Bekanntgabe die Berufung an die Mitgliederversammlung m\u00f6glich; diese entscheidet endg\u00fcltig. Die Berufung ist schriftlich beim Vorsitzenden einzulegen; sie hat keine aufschiebende Wirkung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(6) Mit dem Verlust der Mitgliedschaft erlischt jeder Rechtsanspruch an die Vereinigung. Das ausgeschiedene Mitglied oder seine Rechtsnachfolger haben keinen Anspruch auf Herausgabe eines Anteils am Verm\u00f6gen der Vereinigung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Organe der Vereinigung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Organe der Vereinigung sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) die Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) der Vorstand und<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">c) der Beirat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Der Mitgliederversammlung obliegt:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>die Entgegennahme des T\u00e4tigkeits- und Kassenberichts<\/li>\n<li>die Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>die Wahl des Vorstands und der weiteren Mitglieder des Beirats<\/li>\n<li>die Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>die Festsetzung der Jahresbeitr\u00e4ge<\/li>\n<li>die Entscheidung \u00fcber den Einspruch gegen den Ausschluss aus der Vereinigung<\/li>\n<li>die \u00c4nderung der Satzung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Die Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich mindestens einmal im ersten Quartal statt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat innerhalb von zwei Monaten stattzufinden, wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder eine solche beantragt, oder der Vorstand die Einberufung beschlie\u00dft.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(4) Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden und bei Verhinderung beider Vorsitzenden von einem der weiteren Vorstandsmitgliedern gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 1 der Satzung in Textform unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(5) S\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme der \u00c4nderung der Satzung (\u00a7 13) und der Aufl\u00f6sung der Vereinigung (\u00a7 14), werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(6) Die Mitglieder bestellen f\u00fcr die Entlastungen und die Wahlen einen Wahlleiter.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(7) Die Art der Abstimmung wird grunds\u00e4tzlich vom Versammlungs- oder Wahlleiter bestimmt. Sofern ein F\u00fcnftel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, erfolgt geheime Abstimmung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>dem Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem zweiten Vorsitzenden als Stellvertreter,<\/li>\n<li>dem Kassier,<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert vier Jahre. Sie bleiben jedoch im Amt, bis Neuwahlen stattgefunden haben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Wahlperiode aus, so wird in der folgenden Mitgliederversammlung ein neues Mitglied f\u00fcr den Rest der Wahlperiode gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(4) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich (\u00a7 26 BGB) vom 1. Vorsitzenden und vom 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder ist stets einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(5) Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende werden im Wechsel alle 2 Jahre gew\u00e4hlt, ebenso die H\u00e4lfte der Beisitzer.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(6) Der Vorsitzende kann weitere Sachverst\u00e4ndige als beratende Mitglieder zuziehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beirat<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Der Beirat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und bis zu 4 weiteren Mitgliedern (Beisitzern). Die Beisitzer werden auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Scheidet ein Beisitzer w\u00e4hrend der Wahlperiode aus, wird in der folgenden Mitgliederversammlung ein neuer Beisitzer f\u00fcr die restliche Wahlperiode gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Der Beirat beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten der Vereinigung, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er kann der Mitgliederversammlung Angelegenheiten zur endg\u00fcltigen Entscheidung vorlegen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(4) Der Beirat ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Mitglieder anwesend ist. Bei Abstimmungen entscheidet der Beirat mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Vorsitzender<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter f\u00fchren die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Beirats aus. Er beruft die Mitgliederversammlung, die Sitzungen des Beirats und die sonstigen Veranstaltungen der Vereinigung ein und leitet diese.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Gesch\u00e4ftsjahr, Kassenf\u00fchrung, Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Das Gesch\u00e4ftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Der Kassier hat die Kassengesch\u00e4fte der Vereinigung ordnungsgem\u00e4\u00df zu f\u00fchren und der Mitgliederversammlung nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres Rechnung zu legen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Zur Pr\u00fcfung der Rechnungs- und Kassenf\u00fchrung werden zwei Kassenpr\u00fcfer auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(4) Die Kassenpr\u00fcfer haben j\u00e4hrlich die Kasse des Kassiers zu pr\u00fcfen und dar\u00fcber der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Sitzungsniederschrift<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Der Schriftf\u00fchrer fertigt \u00fcber alle Sitzungen und Mitgliederversammlungen Niederschriften an, in denen die Vorg\u00e4nge, Antr\u00e4ge und Beschl\u00fcsse festgehalten werden. Bei Verhinderung des Schriftf\u00fchrers wird f\u00fcr die Niederschrift ein anderes Mitglied zum Schriftf\u00fchrer ernannt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Die Niederschrift der Mitgliederversammlung ist vom Schriftf\u00fchrer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Die Mitglieder erhalten von der Mitgliederversammlung ein Protokoll, sofern sie elektronisch erreichbar sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) \u00dcber die \u00c4nderung der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung. Satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge sind bei dem Vorsitzenden vier Wochen vor der Mitgliederversammlung in Textform einzureichen und von diesem mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern zuzustellen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen entscheiden die anwesenden Mitglieder mit Zwei &#8211; Drittel Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Sofern Satzungs\u00e4nderungen durch das Registergericht oder das Finanzamt gefordert werden, entscheidet der Vorstand \u00fcber die \u00c4nderungen. Die Mitglieder sind bei der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung \u00fcber die \u00c4nderungen zu informieren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(1) Die Aufl\u00f6sung der Vereinigung ist nur in einer Mitgliederversammlung m\u00f6glich, die zu diesem Zweck einberufen werden muss.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(2) Zur Aufl\u00f6sung ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Kommt diese nicht zustande, so ist innerhalb von einem Monat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese beschlie\u00dft mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">(3) Bei Aufl\u00f6sung der Vereinigung oder beim Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Vereinigung an den Kreisverband f\u00fcr Obstbau, Garten und Landschaft Heilbronn e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Liquidation<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Die Liquidation erfolgt durch die Vorstandsmitglieder als Liquidatoren. \u00a7 8 Abs. 4 gilt w\u00e4hrend der Liquidation entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Diese Neufassung der Satzung wurde durch den Vorstand nach Aufforderung des Finanzamts Heilbronn am 03.02.2022 beschlossen. Sie ersetzt die Satzung vom 26.08.2021<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5 style=\"text-align: center;\"><strong>Fachwartvereinigung f\u00fcr Obst und Garten Heilbronn e.V.<\/strong><\/h5>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0<\/strong><strong>Datenschutzordnung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><u>Vorbemerkung:<\/u> Frauen und M\u00e4nner sind gleichberechtigt, alle Formulierungen gelten f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner gleich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Fachwartvereinigung f\u00fcr Obst und Garten Heilbronn e.V. ist sich der Verantwortung gegen\u00fcber seinen Mitgliedern und der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) bewusst. Aus dieser Verantwortung heraus wurde die nachstehende Datenschutzverordnung erlassen.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Beitritt einer Person zur Fachwartvereinigung f\u00fcr Obst und Garten Heilbronn e.V. (k\u00fcnftig Vereinigung) f\u00fchrt zu einem Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen der Vereinigung und dem k\u00fcnftigen Mitglied (Art. 5 DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO).<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><u>Datenerhebung:<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) Die Vereinigung sammelt nur Daten, die sie f\u00fcr ihre Arbeit ben\u00f6tigt, das sind: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse (PLZ, Ort, Stra\u00dfe), Telefonnr., E-Mailadresse, Kontonummer (IBAN und BIC) sowie das Eintrittsdatum. Diese Daten sind rechtlich erhebbar.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) Zur Ermittlung der Beitragsh\u00f6he wird erhoben, ob bereits eine Mitgliedschaft in einem Obst- und Gartenbauverein besteht. Diese Angaben werden nicht \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">c) Weiter wird die E-Mailadresse gespeichert, sofern diese der Vereinigung benannt wird. Diese Adresse f\u00fchrt zu einer schnelleren und kosteng\u00fcnstigeren Kommunikation zwischen dem Verein und den Mitgliedern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Weitere Daten werden nicht erhoben und gespeichert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Nach Austritt eines Mitglieds aus der Vereinigung, oder des Todes, werden die Daten bis Ablauf des folgenden Jahres gespeichert, danach automatisch gel\u00f6scht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Die Weitergabe der erhobenen Daten an eine andere Stelle oder Dritte erfolgt nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Ein Drittlandtransfer erfolgt nicht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><u>Internet:<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) Im Internet werden keine personenbezogenen Daten ver\u00f6ffentlicht. Ausnahmen sind Bilder. Bei Fotos von Vereinsaktivit\u00e4ten werden alle Anwesenden auf das Recht am eigenen Bild hingewiesen. In der Anwesenheitsliste kann ggf. das Fotografier-verbot geltend gemacht werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegen\u00fcber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese \u00fcbermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gew\u00e4hren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine \u00dcbermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO zur Vertragserf\u00fcllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">c) Hosting: Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverf\u00fcgungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazit\u00e4t, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverf\u00fcgungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO i.V.m. Art. 28 DS-GVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><u>Lehrg\u00e4nge, Lehrfahrten :<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) F\u00fcr Fachwartlehrg\u00e4nge der Vereinigung werden ebenfalls die vorstehenden Daten abgefragt und gespeichert. Diese Daten werden 5 Jahre nach Abschluss der Pr\u00fcfung vernichtet \/ gel\u00f6scht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) Zur Kontrolle der regelm\u00e4\u00dfigen Teilnahme am Lehrgang wird eine Anwesenheitsliste gef\u00fchrt, die 2 Jahre nach Abschluss des Lehrgangs vernichtet wird.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">c) Pr\u00fcfungslisten der Fachwartlehrg\u00e4nge werden nicht ver\u00f6ffentlicht. Die schriftliche Pr\u00fcfungsunterlagen sowie eventuelle Aufschriebe der Pr\u00fcfer \u00fcber die Pr\u00fcflinge werden 2 Jahre nach der Pr\u00fcfung vernichtet \/ gel\u00f6scht.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">d) Teilnehmerlisten werden nicht ver\u00f6ffentlicht. Sofern die Teilnehmer <u>einvernehmlich<\/u> eine Teilnehmerliste w\u00fcnschen, kann eine auf Name; Vorname; Adresse; E-Mailadresse reduzierte Liste den Teilnehmern ausgeh\u00e4ndigt werden. Auf das datenschutzrechtliche Verbot der Weitergabe dieser Liste wurde hingewiesen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">e) F\u00fcr andere Lehrg\u00e4nge und Lehrfahrten werden Anwesenheitslisten erstellt, die nach Abschluss der Aktion entweder als Ausgabebeleg den Kassenunterlagen beigef\u00fcgt werden, oder mit Ablauf des folgenden Jahres vernichtet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">f) Bei Schnittkursen oder Fortbildungsma\u00dfnahmen werden Daten entsprechend der Vorschriften der Berufsgenossenschaft erhoben und aufbewahrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">g) Sofern Versicherungen namentlich abgeschlossen werden m\u00fcssen, wird dies den Mitgliedern mitgeteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><u>Mitgliedschaft im Kreisverband Obst und Garten e.V. (KOGV):<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Die Vereinigung ist Mitglied des Kreisverbandes. Dem Kreisverband KOGV wird zur Beitragserhebung nur die Kopfzahl der nicht in einem Obst- und Gartenbauverein gemeldeten Mitglieder genannt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li>Die Vorstandschaft und die Beir\u00e4te der Vereinigung haben eine Datenschutzverpflichtungserkl\u00e4rung unterschrieben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li>Es wurde weiter folgendes beschlossen:<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) Die Vorstandschaft der Vereinigung, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassier, haben Zugriff auf die aktuelle Mitgliederliste. Die Mitgliederliste wird vom Schriftf\u00fchrer gef\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) Bei Ausscheiden aus dem Amt sind diese Personen verpflichtet, alle Unterlagen, die sie nur in ihrer Funktion als Vorstand der Fachwartvereinigung erhalten haben, dem Verein zur\u00fcckzugeben und \/ oder zu l\u00f6schen. Nachtr\u00e4glich aufgefundene Unterlagen sind umgehend abzugeben oder zu vernichten \/ l\u00f6schen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">c) Der Kassier ist f\u00fcr die F\u00fchrung der Kasse verantwortlich. Hierzu ben\u00f6tigt er eine aktuelle Mitgliederliste und die Bankverbindung der Mitglieder. S\u00e4mtliche anfallende Rechnungen und Belege sind nach Ausscheiden aus dem Amt dem Nachfolger zu \u00fcbergeben bzw. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzrechtlich zu vernichten. Die Vernichtung von Alt-Unterlagen ist zu dokumentieren.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">d) Kassenpr\u00fcfer erhalten f\u00fcr ihre Arbeit Einsicht in die Kassenbelege. Die Pr\u00fcfer sind verpflichtet, Daten, die sie durch ihre Arbeit erfahren, vertraulich zu behandeln. Sie sind nicht befugt, Kopien, Abschriften o.\u00e4. von Kassenunterlagen oder Bankbelegen zu fertigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">e) Protokolle der Beiratssitzungen sind vertraulich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu vernichten \/ zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">f) Rundschreiben, Protokolle der Mitgliederversammlungen, unterfallen nicht der R\u00fcckgabe, da diese allgemein ver\u00f6ffentlicht wurden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">g) Bei Fotos von Vereinsaktivit\u00e4ten werden alle Anwesenden auf das Recht am eigenen Bild hingewiesen. In der Anwesenheitsliste kann das Fotografier-verbot geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><u>E-Mailadresse:<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">Das Mitglied hat das Recht, dem Verband seine E-Maildresse <strong>nicht bekannt zu geben<\/strong>. Von der Vereinigung wird in diesem Falle die Einladung zur Jahreshauptversammlung schriftlich \u00fcbersandt. Wenn das Mitglied die E-Mailadresse der Vereinigung bekannt gegeben hat, kann er jederzeit die Nutzung der Adresse widerrufen. Er erh\u00e4lt vom Verein k\u00fcnftig die Einladung zur Jahreshauptversammlung in Schriftform. Weitere Informationen der Vereinigung werden nur elektronisch per E-Mail versandt. Bei Nichtangabe der E-Mailadresse muss sich das Mitglied auf der Homepage \u00fcber aktuelle Termine oder Veranstaltungen selbst k\u00fcmmern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><u>Auskunftsrecht:<\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">a) Sie haben das Recht, eine Best\u00e4tigung dar\u00fcber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft \u00fcber diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DS-GVO.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">b) Sie haben entsprechend. Art. 16 DS-GVO das Recht, die Vervollst\u00e4ndigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">c) Sie haben nach Ma\u00dfgabe des Art. 17 DS-GVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverz\u00fcglich gel\u00f6scht werden, bzw. alternativ nach Ma\u00dfgabe des Art. 18 DS-GVO eine Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">d) Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Ma\u00dfgabe des Art. 20 DS-GVO zu erhalten und deren \u00dcbermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 80px;\">e) Sie haben ferner gem. Art. 77 DS-GVO das Recht, eine Beschwerde bei der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde einzureichen. Die Anfrage ist an den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-W\u00fcrttemberg (K\u00f6nigstr. 10a, 70173 Stuttgart) zu richten (Art. 77 DS-GVO).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li>Diese Datenschutzordnung wird auf der Homepage der Vereinigung ver\u00f6ffentlicht. Sie ersetzt die Datenschutzordnung vom 23.05.2018<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Beschlossen am 22.11.2021<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neufassung der Satzung vom 03.02.2022 Satzung der Fachwartvereinigung f\u00fcr Obst und Garten Heilbronn e.V. Allgemeiner Hinweis: Personenbezeichnungen in dieser Satzung gelten f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner in gleicher Weise. &nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins (1) Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201eFachwartvereinigung f\u00fcr Obst und Garten Heilbronn e.V.\u201c nachstehend kurz Vereinigung genannt. 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